Widerrufsrecht

Mit dem gesetzlichen Muster-Widerrufsformular auf der sicheren Seite

Nachstehend finden Sie das Muster-Widerrufsformular, welches Sie in Ihrem Onlineshop führen sollten. Dabei gilt es zu beachten, dass das a) Widerrufsformular stets im räumlichen Zusammenhang zur Widerrufsbelehrung steht, b) das Muster-Widerrufsformular nicht oder nur sehr gering verändert werden sollte und c) der Shopbetreiber dem Kunden vor Vertragsschluss über das Widerrufsformular ausreichend zu informieren hat und nach Vertragsschluss (hier spätestens bei der Lieferung der Ware in Form einer E-Mail oder in Papierform) das Widerrufsformular dem Kunden zur Verfügung zu stellen hat.

Nachstehend finden Sie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular, welches Sie gern in Ihrem Shop verwenden können. Hinweis: Es gilt zu beachten, dass unter dem Punkt "An:" die Felder Anschrift, Faxnummer und Email-Adresse durch den Unternehmer einzufügen sind.

 

Muster-Widerrufsformular


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An:

Name der Firma (bei Einzelunternehmen Name des Inhabers):

Straße und Hausnummer:

PLZ:

Telefax:

Mail:

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):


Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

 

Datum:

 

* nicht Zutreffendes bitte streichen

 

Keine Abweichungen beim Muster-Widerrufsformular verursachen

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein fehlendes oder falsch bereitgestelltes Widerrufsformular abgemahnt wird. Daher gilt die Devise, dass bestmöglich nicht vom oben genannten Muster abgewichen werden sollte. Da wir bei vielen Onlineshops es bereits gesehen haben, weisen wir noch einmal explizit darauf hin, dass ein Weglassen der Überschrift „Muster-Widerrufsformular“, ein Weglassen des ersten Satzes „Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.“ oder das einfügen einer Telefonnummer (!!!) zu einer Abmahnung führen können und raten dazu dies zu unterlassen.
Weicht der Verkäufer allerdings zugunsten des Verbrauchers in einigen Punkten ab, z.B. erhöht er die Widerrufsfrist von 14 Tage auf einen Monat, ist dies zulässig. Allerdings sollten andere Abweichungen nicht ungeprüft übernommen werden, auch wenn sie augenscheinlich günstiger erscheinen.

Widerrufsbelehrung auch nach Vertragsschluss von Bedeutung

Aber auch nach Vertragsschluss ist dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben, also z.B. verkörperte Schreiben, PDF oder E-Mails, die auf Servern gespeichert werden, die nicht mehr im Einflussbereich des Absenders stehen. Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular lediglich in die Website eines Unternehmens integriert werden.

Urteile zur äußeren Form der Widerrufsbelehrung

Des Weiteren ist auch auf die äußere Form der Widerrufsbelehrung zu achten. So hat bereits das LG Ellwangen mit Beschluss vom 07.04.2015 (Az. 10 O 22/15) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung in Form eines Fließtextes, also ohne Absätze und Formatierung, keine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht darstellt. Damit fehle es an einer klaren und verständlichen Belehrung.

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